Seitenbereiche
Inhalt

Sachbezugswerte 2025

Sozialversicherungsentgeltverordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/BMAS hat die Sachbezugswerte für 2025 festgelegt. Der monatliche Sachbezugswert für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten beträgt ab 1.1.2025 € 333,00. Daraus folgend sind für ein Frühstück kalendertäglich € 2,30 (monatlich: € 69,00) und für ein Mittag- oder Abendessen kalendertäglich € 4,40 (monatlich: € 132,00) anzusetzen (kalendertäglicher Gesamtwert für Verpflegung = € 11,10).

Unterkunft

Für freie oder verbilligte Unterkunft an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt der Sachbezugswert ab dem 1.1.2025 € 282,00 (= kalendertäglich € 9,40). Die vorgenannten Sachbezugswerte gelten für volljährige Arbeitnehmer und Familienangehörige, Jugendliche und Auszubildende und unterliegen sowohl der Steuer- als auch der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Abweichende Beträge gibt es für Familienangehörige vor Vollendung des 7., 14. oder 18. Lebensjahres

Stand: 26. November 2024

Bild: gunnar3000 - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Unsere Standorte

HEINEN • L´HOMME • WEISHAUPT UND PARTNER STEUERBERATER PARTNERSCHAFT mbB

Schleiden

HEINEN • L´HOMME • WEISHAUPT UND PARTNER STEUERBERATER PARTNERSCHAFT mbB HEINEN • L´HOMME • WEISHAUPT UND PARTNER STEUERBERATER PARTNERSCHAFT mbB

Trierer Str. 1-3
53937 Schleiden
Deutschland


Fax +49 2445 9520-39


HEINEN • L´HOMME • WEISHAUPT UND PARTNER STEUERBERATER PARTNERSCHAFT mbB

Mechernich

HEINEN • L´HOMME • WEISHAUPT UND PARTNER STEUERBERATER PARTNERSCHAFT mbB HEINEN • L´HOMME • WEISHAUPT UND PARTNER STEUERBERATER PARTNERSCHAFT mbB

Gartenstraße 22
53894 Mechernich
Deutschland


Fax +49 2443 9811-20


Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.